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Die Große Orgel in St. Marien ist zu Recht als klangliches und als technisches Denkmal anzusehen und unter Schutz zu stellen.

 

Denkmäler legen Zeugnis ab, dokumentieren besonders erhaltenswerte Leistungen u.a. in der Kunst und im Handwerk und sie vermitteln authentisch dieses Wirken und Können. In diesem Sinn entstand auch das Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

Leider hat die Obere Denkmalschutzbehörde die große Kemper-Orgel nicht als Kulturdenkmal unter Schutz gestellt, was wir nachdrücklich kritisieren. Nach unserer Auffassung weist das Instrument alle wesentlichen Mermale auf, um vor wesentlicher Veränderung oder gar Zerstörung an seinem Aufstellungsort geschützt zu werden.

 

Der Entwurf des Orgelwerkes und sein künstlerisches Konzept sind eindrucksvolle Belege für das Schaffen von Prof. Walter Kraft, der von 1929 bis 1972 in der Nachfolge Dietrich Buxtehudes das Amt des Marienorganisten versah und der zu den bedeutendsten Künstlerpersönlichkeiten des 20. Jahrhunderts in Lübeck zu zählen ist.

In der Großen Orgel manifestiert sich seine lange Erfahrung als Kirchenmusiker, die sich über mehrere bedeutende Epochen der Musikgeschichte spannt. Sie kann als Subsummation und Vermächtnis seiner kirchenmusikalischen Persönlichkeit angesehen werden.

 

Mit keinem anderen Instrument hat die in Lübeck beheimatete Orgelbauwerkstatt Kemper so umfangreich ihr Können demonstrieren können wie mit der Marienorgel.

Sie ist das größte jemals in Lübeck geschaffene Instrument und sie weist einzigartige und eindrucksvolle Merkmale in der deutschen Orgelbaugeschichte auf.

Ein Spieltisch diesen Ausmaßes ist nie wieder geschaffen worden. Ein spiel- und registrierungstechnischer Superlativ!

Als größte mechanische Orgel der Welt ist die Marienorgel gebaut worden – ein Alleinstellungsmerkmal im weltweiten Vergleich!

 

Mit Nachdruck ist die Frage an die Verantwortlichen in der Lübecker Denkmalpflege zu richten, welche Merkmale eigentlich noch aufgeboten werden müssen, bevor man sich behördlicherseits veranlasst sieht, den Denkmalwert zu attestieren.

 

Das Instrument wurde als mit dem Raum ausgesprochen harmonierend entworfen, es unterstreicht die grundsätzliche Aussage des Inneren von St. Marien, betont mit seinem voll ausgebauten Prinzipal 32´dessen Ausnahmestellung.

Der jetzt publik gewordene Entwurf für ein neues Instrument kann diese Merkmale sicher nicht für sich beanspruchen.

Vermittelt die Große Orgel alleine schon optisch den Ausnahmerang von Kirche und Instrument, so wird dieser auch für die Hörer in Gottesdienst und Konzert erlebbar: Das Werk entfaltet alle dynamischen und klanglichen Dimensionen in einer vollkommen einzigartigen Weise, wie auch jeder Kenner bestätigen kann: es spannt einen Bogen vom sphärischsten, u.a. auch durch die Teiltonstimmen ganz einzigartig nutzbaren Segment bis hin zum Organo Pleno; eine Spannbreite, wie man sie kaum ein zweites Mal in Deuschland antreffen kann, denn dieser Eindruck der Größe und Kraft der Großen Orgel ist nicht plump laut, wie andernorts, sondern erschütternd und mächtig. Was kann man besseres von einem Instrument in diesem Raum erwarten ?

 

Die Kemper-Orgel ist der Akustik des Raumes entsprechend angelegt: für die großen und mächtigen Werke, nicht für die virtuosen, temporeichen - das ist eines der vielen Missverständnisse im Text des "Orgelsachverständigen". Die großen Opera Bachs und Regers, die expressiven und fließenden Kompositionen Messiaens und Schumanns - dafür besteht die wunderbare Einheit aus Raum und Instrument. Das Segment der Triosonaten, der Choralbearbeitungen und der frühbarocken Literatur kann die Totentanz-Orgel viel besser abdecken - zu jeder Zeit.

 

 

 

 

 

 

  Diese eindruckvolle Aufnahme unterstreicht die vorzüg-

  lich gelungene Syntheses aus Orgel und Raumeindruck

   (Bernd Staudenraus, Dudweiler; www.flickr.com)